SATORID / RECHTLICHES
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Klar formuliert. Direkt nachlesbar.
1. Anbieter, Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über Leistungen der SATORID KI Agentur, Valentin Klein, Kälberschüttstraße 1b, 85053 Ingolstadt (nachfolgend „SATORID“), mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Sie gelten nur, wenn sie in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden. Über die Website kommt allein durch das Ansehen von Inhalten, die Nutzung der Beispieldemo oder die Buchung eines Strategiegesprächs kein kostenpflichtiger Vertrag zustande.
Ein Vertrag über Leistungen von SATORID kommt durch eine individuelle Vereinbarung zustande. Individuell ausgehandelte Regelungen sowie die unterzeichnete Projektvereinbarung einschließlich ihrer Anlagen gehen diesen AGB vor. Das gilt insbesondere für Leistungsumfang, Preise, Zahlungsplan, Laufzeit, Mindestlaufzeit und Service-Level-Regeln.
2. Leistungen und Leistungsgrenzen
SATORID konzipiert, entwickelt, integriert und betreut nach Maßgabe der jeweiligen Projektvereinbarung individuelle AI-Concierge-Lösungen für telefonische Gespräche und WhatsApp-Chats. Mögliche Funktionen sind die Annahme und Bearbeitung von Anfragen, Beratung anhand freigegebener Unternehmensinformationen, Qualifizierung, Terminvorbereitung oder -buchung sowie die strukturierte Übergabe an das Team des Kunden. Welche Kanäle, Sprachen, Gesprächswege, Integrationen und Betriebsleistungen geschuldet sind, bestimmt ausschließlich die individuelle Projektvereinbarung.
SATORID schuldet keine bestimmte Anzahl von Anfragen, Terminen, Verkäufen oder Umsätzen, sofern ein solcher Erfolg nicht ausdrücklich individuell vereinbart wird. Der AI Concierge ist ohne ausdrückliche, technisch abgesicherte Vereinbarung nicht befugt, rechtsverbindliche Erklärungen oder Zusagen im Namen des Kunden abzugeben. Aussagen zu Preisen, Verfügbarkeit, Reservierungen oder anderen geschäftskritischen Punkten richten sich nach den vom Kunden freigegebenen Regeln und Daten.
3. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt die für das vereinbarte Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben und Zugänge rechtzeitig bereit. Er ist für die Richtigkeit, Aktualität und rechtliche Nutzbarkeit der von ihm gelieferten Informationen und Materialien verantwortlich. Änderungen an Angeboten, Preisen, Verfügbarkeiten, Zuständigkeiten oder rechtlichen Vorgaben teilt er SATORID mit, soweit diese den Betrieb der vereinbarten Lösung betreffen.
Der Kunde legt fest, welche Gesprächs- und Kommunikationswege zulässig sind und welche Kontakte für eine etwa vereinbarte Outbound-Nutzung angesprochen werden dürfen. Die erforderliche Rechtsgrundlage und Einwilligungen für werbliche Kontaktaufnahmen sind vor dem Einsatz zu klären. SATORID und der Kunde stimmen die hierfür nötigen technischen und organisatorischen Vorgaben projektspezifisch ab.
4. Projektablauf, Änderungen und Abnahme
Einrichtung, Integration, Tests, Freigabe und Go-Live erfolgen nach dem vereinbarten Projektplan. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden vor ihrer Umsetzung hinsichtlich Aufwand, Terminen und Vergütung abgestimmt. Soweit für ein konkretes Werk eine Abnahme vereinbart oder gesetzlich erforderlich ist, richten sich Verfahren und Folgen nach der Projektvereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften.
5. Vergütung und Drittanbieter
Einrichtungsgebühren, laufende Vergütung, etwaige nutzungsabhängige Kosten und Zahlungsfristen ergeben sich aus der individuellen Projektvereinbarung, einem einbezogenen Angebot und der darauf beruhenden Rechnung. Soweit keine Zahlungsfrist vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Fälligkeits- und Verzugsregeln. Es gibt keine allgemeine, für alle Projekte geltende Einrichtungsgebühr oder Retainerhöhe.
Die Parteien legen im Vertrag fest, welche Drittanbieter für Telefonie, WhatsApp, AI-Modelle, Automationen, Kalender, CRM oder Hosting eingesetzt werden und wer deren Kosten trägt. Zusätzliche Leistungen oder Drittanbietergebühren werden nur nach Maßgabe der individuellen Vereinbarung berechnet.
6. Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen
Beginn und eine etwaige Mindestlaufzeit laufender Leistungen ergeben sich aus der individuellen Projektvereinbarung. Ist für einen monatlichen Retainer keine abweichende Kündigungsregel vereinbart, kann jede Partei ihn mit Wirkung zum Ende des auf den Zugang der Kündigung folgenden Kalendermonats kündigen. Eine pauschale Mindestlaufzeit gilt in diesem Fall nicht. Die Kündigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Beendigung laufender Leistungen lässt bereits entstandene Zahlungsansprüche und gesondert vereinbarte Projektleistungen unberührt. Welche Daten, Konfigurationen und Zugänge bei Vertragsende übergeben oder gelöscht werden, richtet sich nach der Projektvereinbarung, einer gegebenenfalls geschlossenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und den gesetzlichen Pflichten.
7. Support und Verfügbarkeit
Supportkanäle, Servicezeiten, Reaktionszeiten, Wartungsfenster und eine etwaige Mindestverfügbarkeit gelten nur, wenn sie in der Projektvereinbarung oder einer einbezogenen SLA-Anlage konkret festgelegt sind. Eine Erstreaktionszeit ist keine garantierte Lösungszeit. SATORID informiert den Kunden über für die Leistung wesentliche Störungen im Rahmen der vereinbarten Supportprozesse. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
8. Nutzungsrechte und Inhalte
Der Kunde behält seine Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten, Daten und Kennzeichen. Er räumt SATORID die für die vereinbarte Leistung erforderlichen Nutzungsrechte für die Vertragsdauer ein. Vorbestehende Methoden, Vorlagen, Softwarebausteine und allgemeines Know-how von SATORID verbleiben bei SATORID. Welche Nutzungsrechte der Kunde an projektspezifischen Konfigurationen, Dokumentationen oder sonstigen Ergebnissen erhält und ob eine Übergabe von Quellcode oder Zugängen geschuldet ist, regelt die individuelle Projektvereinbarung. Eine solche Übergabe ergibt sich nicht allein aus diesen AGB.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Parteien beachten die auf ihre jeweilige Tätigkeit anwendbaren Datenschutzvorschriften. Rollen, Zwecke, eingesetzte Dienstleister und technische Vorgaben werden für das konkrete Projekt festgelegt. Soweit SATORID personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Beide Parteien behandeln vertrauliche geschäftliche und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Ausgenommen sind Informationen, die ohne Vertragsverstoß öffentlich bekannt sind oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
10. Haftung
Für die Haftung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit die Parteien nicht im Einzelfall eine wirksame abweichende Regelung vereinbart haben. Diese AGB enthalten keine pauschale Haftungsobergrenze und keinen generellen Ausschluss bestimmter Schadensarten.